Der Grossmeister als Würdenträger des Ordens, wird aus den Reihen der Templer auf Lebenszeit gewählt. Seine Macht ist nicht absolut, er muß die Gemeinschaft der Templer bei wesentlichen Fragen um ihren Rat bitten. Die Mehrheit der Brüder und er verständigten sich auf eine gemeinsame Linie, die der Grossmeister dann nach außen vertrat.
Der Grossmeister konnte Geld verleihen, wenn es im Interesse des Ordens war, jedoch war er gezwungen, wenn der Betrag 1000 Byzantinern überstieg eine grössere Anzahl von Rittern in die Entscheidung mit einzubeziehen. Somit wurde der Grossmeister immer von zwei Rittern begleitet, damit er ggf. eine schnelle Entsheidung fällen konnte.
Neben dem Großmeister gab es weitere Würdenträger, der zweitranghöchster war der Seneschall, jedoch der Marschall übernahm im Kriegsfall die Macht. Alle dienende Brüder und und alle Kriegsleute unterstanden dann dem Marschall. Wenn die Reiterei ins Wanken geriet, setzte sich der Marschall an die Spitze seiner Truppe, er war also nicht wie heute üblich bei Generälen in sicherer Entfernung, sondern an der Spitze seiner kämpfenden Truppe. Dasselbe konnte man auch von den Großmeistern sagen, viele von ihnen fielen im Kampf.