Die Welt der Ritter
Ab dem 11. Jahrhundert etablierten sich neben adligen („edelfreien") Grundherren auch unfreie Hofbeamte („Ministerialen") als Ritter. Sie gingen im 13. und 14. Jahrhundert im niederen Adel auf und wurden zum Kern des Ritterstandes. Im Hochmittelalter schufen sich daneben auch die ministerialen Geschlechter selbst oder sogar Klöster eigene Gefolgschaften, die sich als Ritter bezeichneten. Die meisten dieser Untervasallen (sogenannte "niedere Ministerialen") konnten sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Dauer im Adelstand etablieren. Zahlreiche Burgställe im Umkreis von Burgen oder Ruinen zeugen bis heute von ihrer Existenz.
Im späteren Mittelalter war die „Ritterbürtigkeit", also die Abstammung von adligen, ritterlichen Vorfahren meist Voraussetzung für die Aufnahme in den Ritterstand. In einem feierlichen Akt, ursprünglich der Schwertleite, später dem Ritterschlag, wurde man vom Herrscher oder einem anderen Adligen zum Ritter erhoben, vorausgesetzt man brachte die erforderlichen Merkmale und Qualitäten mit. Ab dem 13. Jahrhundert bildeten Ritter einen erblichen Stand. Die Anerkennung als Ritter durch Eintrag (Immatrikulation) in entsprechende Adelsregister konnte entscheidend dafür sein, ob ein Recht auf Sitz und Stimme im Landtag oder in einem Domkapitel bestand. Um die Anerkennung gab es erbittert ausgefochtene Rechtsstreitigkeiten wie den Erbmännerprozess.
Das Ideal der Ritterlichkeit und die Ritterorden haben bis heute kulturelle und soziale Bedeutung.
Ritter in ihren Rüstungen
Reenactment Ritter
Die Ordensritter
Auf der verlinkten Website findet ihr Informationen über die Ordensritter.